Vergleich auch ohne Kostenanerkenntnis: Was Transportunternehmen aus einer aktuellen Entscheidung zur Besitzstörung lernen können. In der Transportpraxis kommt es regelmäßig vor, dass Fahrzeuge – sei es zum Be- oder Entladen oder einfach aus Platzmangel – kurzfristig auf privaten Flächen abgestellt werden. Wird dabei ein fremder Grund ohne Erlaubnis genutzt, spricht man rasch von einer sogenannten Besitzstörung. Wer glaubt, dass solche Kleinigkeiten folgenlos bleiben, irrt. Denn immer häufiger führen derartige Situationen zu Unterlassungsklagen bzw. Besitzstörungsklagen – häufig verbunden mit teuren Anwaltskostenforderungen. Eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (LGZ Wien 35 R 387/24g) bringt nun etwas Klarheit – und auch Entlastung – für Unternehmen, die sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert sehen. Die zentrale Botschaft: Wer auf eine Besitzstörung mit einem klaren, umfassenden Vergleichsangebot reagiert, muss nicht auch ausdrücklich die gegnerischen Kosten anerkennen, um die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Das kann einen wesentlichen Unterschied machen – sowohl rechtlich als auch finanziell. Was ist passiert? Ein Fahrzeug wurde – ohne Erlaubnis – auf…