Kurz mal ausgewichen …

Wenn der Lkw kurz mal ausweicht: Besitzstörung oder Bagatelle? Ein aktueller Fall zeigt: Nicht jede kurze Grundstücksbefahrung führt zur Zahlungspflicht. Transportunternehmer kennen das Problem: Schmale Straßen, parkende Fahrzeuge, Gegenverkehr. Manchmal bleibt dem Fahrer nichts anderes übrig, als mit dem Lkw kurzfristig auf ein angrenzendes Grundstück auszuweichen. Doch welche Konsequenzen hat ein solches Verhalten rechtlich? Liegt tatsächlich eine Besitzstörung vor? In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei konnten wir in zweiter Instanz nicht nur einen Erfolg für unseren Mandanten erreichen, sondern auch wertvolle Klarstellungen für die Branche. Was war passiert? Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Ein Lkw-Fahrer befuhr mit seinem Lkw eine Gemeindestraße, um landwirtschaftliche Güter abzuholen. Die Fahrbahn war durch eine Baustelle und einen parkenden Lkw auf einer Seite stark verengt. Beim Passieren kam dem Lenker auf der schmalen Straße ein weiterer Lkw entgegen. Um eine Kollision zu vermeiden, wich der Fahrer mit seinem Fahrzeug kurz nach rechts auf eine gepflasterte Fläche aus, die Teil eines Privatgrundstücks war. Der Fahrer fuhr…

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