Die Auslangslage Schwer beschädigte Ware, ein umgestürzter Auflieger und ein Schaden von über 600.000,- Euro – der Fall, den der Oberste Gerichtshof zu beurteilen hatte, wirkt auf den ersten Blick wie ein klassischer Haftungsfall im Transportrecht. Doch das Ergebnis überrascht: Bei Vorliegen eines Lohnfuhrvertrages ändert sich die Haftungslage drastisch. Bei einem Schwertransport kam es zu einem Unfall: Der Auflieger kippte, die Ware wurde erheblich beschädigt. Der Auftraggeber machte Schadenersatz im Rahmen der CMR geltend, aufgrund des eingetretenen Schadens im Obhutszeitraum des Frachtführers.Doch genau hier setzte die rechtliche Auseinandersetzung an – mit einem Ergebnis, das für die Praxis von erheblicher Bedeutung ist. Frachtvertrag oder Lohnfuhr? Zentral für die Entscheidung war zunächst die Frage, ob überhaupt die Bestimmungen der CMR anwendbar sind. Viele Unternehmer gehen in der Praxis davon aus, dass alle Transporte automatisch der CMR unterliegen. Die CMR gilt sowohl bei internationalen Transporten, bei denen zumindest der Übernahmeort oder der Ort der Ablieferung in einem Vertragsstaat liegen, als auch beispielsweise bei…