Ist ein LKW mal überladen, führt dies in der Praxis häufig nicht nur zu einem Tatvorwurf durch die Behörde, sondern gleich zu mehreren Delikten: Überladung Zugfahrzeug, Überladung Anhänger, Überschreitung der Achslasten, Überschreitung der Summer der höchstzulässigen Gesamtgewichte, etc.. In einem brandaktuellen Fall haben wir ein solches Straferkenntnis bis vor das Höchstgericht (VwGH) gebracht, um wichtige Klarstellungen für die gesamte Branche zu erreichen. Der Fall – Überladung in mehreren VariantenDer Lenker eines Holztransports wurde im Zuge einer Kontrolle auf einer Schnellstraße angehalten und verwogen. Das Ergebnis war deutlich: Der gesamte Kraftwagenzug war überladen. Konkret wurden folgende Überschreitungen vorgeworfen: Die Behörde verhängte daraufhin mehrere Strafen – jeweils getrennt für die einzelnen Überschreitungen. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte diese Vorgangsweise zunächst und argumentierte, dass es sich um unterschiedliche Tatbestände handle, die nebeneinander bestehen können.Wir setzten uns zur Wehr – insbesondere mit dem Argument, dass hier eine unzulässige Doppelbestrafung vorliege. Rechtlicher Hintergrund: Mehrere Delikte oder nur eines? Für Unternehmer ist dieser Punkt entscheidend: Wann liegen wirklich…