Allgemeine Geschäftsbedingungen*
1. Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche oder behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge eines zwischen dem Mandanten und der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen werden.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für neue Mandate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Auftrag und Vollmacht
2.1. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist berechtigt und verpflichtet, den Mandanten in jenem Maß zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
2.2. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
3. Grundsätze der Vertretung
Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH hat die ihr anvertraute Vertretung gemäß dem Gesetz zu führen und die Rechte und Interessen des Mandanten gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissen-haftigkeit zu vertreten. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen, insbesondere Angriffs- und Verteidigungs-mittel in jeder Weise zu gebrauchen, solange dies dem Auftrag des Mandanten, seinem Gewissen oder dem Gesetz nicht widerspricht. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist berechtigt, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher eingeschränkter Vollmacht zu bestellen und überhaupt alles vorzukehren, was sie für nützlich hält. Bei Gefahr im Verzug ist die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse des Mandanten dringend geboten erscheint.
4. Informations- und Mitwirkungspflichten des Mandanten Nach Erteilung des Mandats ist der Mandant verpflichtet, der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zugänglich zu machen. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden, Unterlagen und Beweismittel
anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Während aufrechten Mandats ist der Mandant verpflichtet, der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
5. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist zur Verschwiegenheit über alle ihr anvertrauten Angelegenheiten und die ihr sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse ihres Mandanten gelegen ist. Nur soweit dies zur Verfügung von Ansprüchen der Schärmer + Partner Rechts-anwälte GmbH (insbesondere Ansprüchen auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH (insbesondere Schadenersatz-forderungen des Mandanten oder Dritter) erforderlich ist, ist die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
6. Honorar
6.1. Mangels gegenteiliger Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars gilt für die rechtsanwaltlichen Leistungen der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ein angemessenes Honorar unter Heranziehung der Bemessungsgrundlagen und Honoraransätze nach den geltenden Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), kundgemacht durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, als vereinbart.
6.2. Auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars oder einem prozentuellen Abschlag vom tariflichen Honorar gebührt der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH wenigstens der vom Gegner oder Dritten über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag soweit dieser vom Gegner einbringlich gemacht werden kann, ansonsten das vereinbarte Pauschal- oder Zeithonorar. Wird im Zuge der Abrechnung ein Nachlass gewährt, geschieht dies unter der Bedingung der fristgerechten Bezahlung. Mangels anders lautender Vereinbarung hat der reduzierte Honorarbetrag daher binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Konto der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH einzugehen, andernfalls verfällt der Nachlass.
6.3. Zu dem der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH gebührenden oder mit ihr vereinbarten Honorar sind die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß die erforderlichen und angemessenen Spesen (z.B. für Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen (z.B. Gerichts-gebühren) hinzuzurechnen.
6.4. Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine von der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der von der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
6.5. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorar-vorschüsse zu verlangen.
6.6. Ist der Mandant Unternehmer, gilt eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Mandant nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang bei der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH) ab Erhalt schriftlich widerspricht.
6.7. Sofern der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Für die erste Zahlungserinnerung werden keine Spesen verrechnet, ab dem zweiten Mahnschreiben werden jeweils € 24,- (inkl. 20 % USt) Mahnspesen zuzüglich weiterer Spesen, wie Meldeanfragen und dergleichen verrechnet. Darüber hinaus-gehende gesetzliche Ansprüche (z.B. § 1333 ABGB) bleiben unberührt.
6.8. Sämtliche gerichtliche und behördliche Kosten und Spesen können dem Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden.
6.9. Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH.
6.10. Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden hiermit in Höhe des Honoraranspruches der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH an diese mit ihrer Entstehung abgetreten. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist berechtigt, die Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen.
7. Haftung
7.1. Die Haftung der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH für fehlerhafte Beratung oder Vertretung ist auf die in § 21a RAO in der geltenden Fassung genannten Versicherungs-summe beschränkt, dies sind derzeit € 2.400.000,-. Diese Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Mandant Verbraucher ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Ist der Mandant ein Unternehmer ist die Haftung der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH für fehlerhafte Beratung oder Vertretung bei leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen. Im Falle von grober Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmen die Haftung auf die in § 21a RAO in der geltenden Fassung genannten Versicherungssumme beschränkt, dies sind derzeit € 2.400.000,-. Der Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandanten) ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen.
7.2. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH haftet für mit Kenntnis der Mandanten im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter), die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
7.3. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
7.4. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei schriftlicher Vereinbarung oder wenn er sich erbötig gemacht hat, ausländisches Recht zu prüfen.
8. Verjährung und Präklusion
Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Mandant nicht Unternehmer iSd KSchG ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH, wenn sie nicht vom Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer iSd KSchG ist) oder binnen eines Jahres (falls der Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädiger oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von drei Jahren nach dem schadenstiftenden bzw. anspruchsbegründenden Verhalten.
9. Rechtsschutzversicherung des Mandanten
9.1. Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, so hat er dies der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH unverzüglich bekannt zu geben und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
9.2. Die Bekanntgabe einer Rechtsschutz-versicherung durch den Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH lässt den Honoraranspruch der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH gegenüber dem Mandanten unberührt und ist nicht als Einverständnis der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH anzusehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung geleisteten Honorar zufrieden zu geben, es sei denn, dies wird auf der Vollmacht ausdrücklich vermerkt.
9.3. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren. Vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten haben jedenfalls die Umsatzsteuer unmittelbar zu bezahlen, da diese von der Versicherung nicht ersetzt wird.
10. Beendigung des Mandats
Das Mandat kann von der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH für bereits erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt. Im Falle einer Pauschalvereinbarung wird dennoch nach Tarif abgerechnet, jedoch ist der Kostenersatzanspruch der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH mit der Pauschale nach oben hin begrenzt. (Siehe auch Punkt 6.2.)
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Geschäftsbedingungen und das durch dies geregelte Mandatsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht. Für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Innere Stadt Wien, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürften zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
12.2. Erklärungen der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene, oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.
12.3. Nach diesen Geschäftsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Die Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr in nicht verschlüsselter Form durchgeführt wird.
*Diese Bedingungen basieren auf den vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verfassten und empfohlenen Bedingungen, wurden jedoch gekürzt und verändert.
Stand März 2022