Stragü 04/2014, Dr. Schärmer – Wenn der Container ausschlägt

Das deutsche Höchstgericht hat sich kürzlich mit der Frage der Haftung des Containereigentümers bei einem mangelhaften Transportcontainer auseinandergesetzt. Ein verletzter Transportunternehmer blieb auf der Strecke …

FOLGENDER ANLASSFALL

Ein Transportunternehmer wurde von einem Hafen-Umschlagsbetrieb dazu beauftragt, einen Container abzuholen, zu einem Kunden
zu transportieren, dort beladen zu lassen und zum Hafen-Umschlagsbetrieb zurück zu transportieren. Der klagende Transportunternehmer übernahm den Container im Hafengelände mit einem Containerchassis und transportierte ihn zum Beladeort. Der Transportunternehmer fuhr den Container dort mit geöffneten Türen an die Laderampe, wo er von Mitarbeitern der Ladestelle beladen wurde. Die rechte Tür des Containers hat der Transportunternehmer mit einem Nylonseil gesichert, welches sich bereits bei der Übernahme des Containers auf dem Hafengelände an dem Container befand. Es hat sich im Prozess herausgestellt, dass das Seil morsch war. Durch eine Windböe riss das Seil und die Containertür erfasste den Transportunternehmer. Der am Container stehende Transportunternehmer wurde durch die zuschlagende Containertür am Kopf getroffen und dadurch schwer verletzt. Der Transportunternehmer klagte auf Schadenersatz. Die Klage wurde aber aus nachstehenden Gründen abgewiesen.

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