Stragü 07/2014, Dr. Schärmer – Storno und Standgeld

Neues zu Storno und Standgeld: Standgeldfreiheit in AGB verpflichtet zum Warten. Die Wartezeit muss ausgeschöpft werden, sonst droht Schadenersatzpflicht.

Ein von unserer Kanzlei vertretener Transportunternehmer wollte in einem konkreten Anlassfall gerichtlich klären lassen, ob der Subfrachtführer, der mehrere Stunden an der Ladestelle gewartet hat, tatsächlich berechtigt ist, den Lkw abzuziehen. Letztendlich hat das Landesgericht Wiener Neustadt, als Berufungsgericht, letztinstanzlich entschieden, dass der von uns vertretene Transportunternehmer im Recht ist. Der Subfrachtführer wurde zum Schadenersatz verurteilt, da er nicht lange genug (24 Stunden) an der Ladestelle auf die Beladung wartete (LG Wiener Neustadt vom 14. Mai 2014, 18 R 30/14m).

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