Stragü 11/2015, Dr. Schärmer – Behördliche Kontrollen

Im Zuge von behördlichen Anhaltungen und Kontrollen werden immer wieder Frachtgüter von Exekutivorganen untersucht und Verpackungen geöffnet. Welche Pflichten treffen dabei den Frachtführer, um eine Haftung gegenüber dem Auftraggeber zu vermeiden?

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