Beschädigung

Rückerstattung der Fracht bei Verlust und Beschädigung

Art 23 Abs 4 CMR legt fest, dass Fracht, Zölle und sonstige aus Anlass der Beförderung des Gutes entstandene Kosten im Falle des gänzlichen Verlustes in voller Höhe, im Falle des teilweisen Verlustes anteilig zurückzuerstatten sind. Orientiert sich der Begriff „anteilig“ am Wert oder am Gewicht der Ware? Beim Teilverlust der Ware bedeutet anteilig, dass […]