Frist

Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag

Grundsätzlich sind Versicherungsfälle dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, das ergibt sich aus § 33 Vers VG und den Klauseln der Versicherungsbedingungen. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren. Der Fortlauf der Frist wird allerdings bis zu einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt, wenn der Schaden beim Versicherer geltend gemacht wurde. Vorsicht ist allerdings geboten, […]