Recht des Versicherungsmaklers: Haftung des Versicherungsmaklers nur bei erkennbaren Interessen des Auftraggebers!
Der Versicherungsmakler wird auf dem Gebiet des Versicherungswesens als Fachmann eingestuft. Er muss mit seinen Kenntnissen und seiner Erfahrung den bestmöglichen, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechenden Versicherungsschutz für seinen Klienten verschaffen. Er muss ein erfolgreiches Risk-Management bei möglichst günstiger Deckung durchführen. Den Versicherungsmakler treffen auch Schutzpflichten, Sorgfaltspflichten und Beratungspflichten. Der Haftungsmaßstab des Versicherungsmaklers ist […]