Einmal zu schnell – zweimal bestraft

IG-L FALLE: In einem aktuellen Fall hatte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Person für dieselbe Geschwindigkeitsübertretung sowohl nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) bestraft werden darf. Der Beschuldigte wandte sich mit einer außerordentlichen Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, das mehrere Übertretungen festgestellt und Strafen verhängt hatte. Was ist passiert? Laut Erkenntnis fuhr der Revisionswerber mit einem Kraftfahrzeug an mehreren Orten deutlich zu schnell – etwa mit 190 km/h statt der erlaubten 100 km/h in einem nach IG-L-Verordnung beschränkten Bereich und mit bis zu 200 km/h statt 130 km/h an andere Stellen. Zusätzlich hielt er bei drei Gelegenheiten keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Die Behörde verhängte für sechs Übertretungen Geldstrafen (zwischen 100 und 400 Euro) samt Ersatzfreiheitsstrafen. Die übrigen bestätigte das Landesverwaltungsgericht. Der Beschuldigte brachte daraufhin Revision ein und argumentierte, es liege eine unzulässige Doppelbestrafung vor – insbesondere für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die sowohl nach dem IG-L als auch…

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