Haarspalterei?

Wenn die Uhr nicht richtig tickt: In Strafverfügungen und Straferkenntnissen wird ein vermeintlich kleines Detail oft unterschätzt: die sogenannte Tatzeit. Im hektischen Alltag des Transportwesens ist die Zeit oft der wesentlichste Faktor. Doch nicht nur bei Lieferfristen und Lenkzeiten spielt der Blick auf die Uhr eine entscheidende Rolle. Wenn es um Verwaltungsstrafverfahren geht – seien es Geschwindigkeitsübertretungen, Überladungen oder Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften –, kann eine einzige Ziffer auf dem Strafbescheid den Unterschied zwischen einer teuren Geldstrafe und einer Verfahrenseinstellung bedeuten. Bitte konkret Viele Unternehmer neigen dazu, beim Erhalt einer Strafe lediglich den Vorwurf und die Höhe der Geldbuße zu prüfen. “War mein Fahrer zu schnell? Ja. War der LKW überladen? Wahrscheinlich.” Und schon wird bezahlt. Doch als Anwälte erleben wir immer wieder, dass auch Behörden formelle Fehler unterlaufen, die für Transportunternehmer positive Konsequenzen haben können. Das Gesetz stellt nämlich hohe Anforderungen an die Genauigkeit und Konkretisierung von Strafbescheiden. Ein zentraler Grundsatz dabei ist das sogenannte Konkretisierungsgebot. Nach der höchstgerichtlichen…

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