Wer einen LKW individuell ausstattet, bewegt sich oft in einem Spannungsfeld zwischen technischer Gestaltung und rechtlichen Grenzen. Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, Anbauteile an der Fahrzeugfront oder andere technische Modifikationen können rasch die Aufmerksamkeit der Kontrollorgane auf sich ziehen. In einer aktuellen Entscheidung mussten wir eine Strafe bis zum Höchstgericht, dem Verwaltungsgerichtshof bekämpfen, um schlussendlich den gewünschten Erfolg für unseren Mandanten zu erreichen. Gegen den verantwortlichen Vertreter eines Transportunternehmens waren nach einer Fahrzeugkontrolle zahlreiche Verwaltungsstrafen verhängt worden. Beanstandet wurden unter anderem die Gesamtlänge eines Sattelzuges sowie verschiedene Beleuchtungseinrichtungen. Der Fall entwickelte sich jedoch weniger zu einer Diskussion über Fahrzeugtechnik als vielmehr zu einer Grundsatzfrage der Beweisführung: Wie genau muss die Behörde feststellen und dokumentieren, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt? Ein aufwendig ausgestatteter Sattelzug als Ausgangspunkt Dem verantwortlichen Vertreter eines Transportunternehmens wurde nach einer Kontrolle eines Sattelzuges eine ganze Reihe von Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz vorgeworfen. Die Behörde beanstandete unter anderem die Fahrzeuglänge, verschiedene Beleuchtungseinrichtungen sowie die Anzahl bestimmter Leuchten am Zugfahrzeug und am…