42. KFG-Novelle: Mit der 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz ändern sich einige Bestimmungen, die auch im Transportalltag eine Rolle spielen. Für Transporteure besonders interessant sind die Neuerungen bei Sondertransporten und Ladungskontrollen sowie neue Vorgaben für Fahrzeuge mit Code-XL-Aufbau. Sondertransporte: Verlässlichkeit stärker im Fokus Wer bewilligungspflichtige Sondertransporte durchführt, sollte die Neuregelung des § 40 Abs. 4 KFG kennen. Dort wird festgelegt, wann die erforderliche Verlässlichkeit nicht vorliegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Antragsteller, sein Bevollmächtigter oder ein beauftragter Transporteur innerhalb der letzten sechs Monate einen bewilligungspflichtigen Transport ohne Bewilligung oder mit einer gefälschten oder verfälschten Bewilligung durchgeführt hat. Erfasst wird außerdem die wiederholte grobe Missachtung von Auflagen eines Sondertransport-Bescheides. Auch die Aufhebung einer Bewilligung wegen Missbrauchs ist relevant. Bemerkenswert ist dabei: Das Gesetz stellt nicht nur auf das Verhalten des Antragstellers selbst ab, sondern ausdrücklich auch auf Bevollmächtigte und beauftragte Transporteure. Wer Sondertransporte an andere Unternehmen vergibt, sollte daher auch diesen Aspekt im Blick behalten. Firmenplomben dürfen bei Kontrollen…