Italien macht´s vor

Für viele Transportunternehmer war Standgeld bisher vor allem eins: eine Frage der Vertragsgestaltung und der Durchsetzungskraft. Italien hat dieses Thema kürzlich jedoch aus der „Verhandlungszone“ herausgezogen und gesetzlich neu vermessen.Das Ergebnis ist eine der schärfsten Regelungen Europas: Nach einer fixen Freigrenze entsteht ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung – und zwar zwingend. Italien ist bei einem Punkt seit Jahren konsequent: Wenn es um den Schutz der Frachtführer geht, setzt der Gesetzgeber eher auf Durchgriff und Gesamtschuld als auf „rein vertragliche Lösungen“. Es sollen zum Schutz des Frachtführers insbesondere Verlader und Auftraggeber in die Haftung genommen werden.Dazu kommen Klarstellungen der Behörden, die einige Interpretationsspielräume ausräumen sollen. Gleichzeitig wirft das neue Gesetz viele neue Fragen und Lücken auf. Wir haben das Wichtigste für Sie auf einen Blick zusammengefasst: Was hat sich geändert? In der Reform 2025 wurde die Schwelle, ab der ein Anspruch entsteht, deutlich abgesenkt. Der Gesetzgeber hat die standgeldfreie Zeit auf 90 Minuten herabgesetzt. Damit hat insbesondere die Diskussion über…

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