Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich für viele Kleintransporteure der Arbeitsalltag grundlegend. Was bisher vor allem für Lkw über 3,5 Tonnen gegolten hat, betrifft künftig auch zahlreiche Kleintransporteure. Dann gilt nämlich die Pflicht zur Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes – des sogenannten „Smart Tacho 2“ – auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Für viele Betriebe ist das Neuland. Zahlreiche Unternehmen waren bisher nicht an die EU-Lenk- und Ruhezeiten gebunden und mussten weder Fahrerkarte noch digitales Kontrollgerät verwenden. Entsprechend groß ist derzeit die Unsicherheit: Wer ist überhaupt betroffen? Welche Fahrten gelten als international? Was muss dokumentiert werden? Und wie funktioniert das in der Praxis bei Betrieben, die überwiegend innerhalb Österreichs unterwegs sind, aber gelegentlich auch Fahrten ins Ausland durchführen? Was ist der „Smart Tacho 2“? Beim sogenannten Smart Tacho 2 handelt es sich um die modernste Version des digitalen Kontrollgerätes im Straßenverkehr. Das System speichert verschiedene fahrerbezogene Daten, etwa zu Fahrzeiten, Pausen, Geo-Daten und Ruhezeiten. Hintergrund der europäischen…