Transportunternehmer kennen diese Situation aus der täglichen Praxis nur zu gut: der LKW steht an der Rampe des Absenders, die Ware wird verladen, und der Fahrer stellt bei der Abfahrtskontrolle fest, dass mit der Ladungssicherung etwas nicht stimmt. Die Ladung ist instabil. Der Fahrer reklamiert den Mangel höflich beim Verladepersonal des Absenders – doch dort stößt er auf taube Ohren. „Wir verladen das immer so, da ist noch nie etwas passiert! Fahr einfach los!“, bekommt dieser zu hören. Was soll der Fahrer in einer solchen Zwickmühle tun? Verweigert er die Fahrt, drohen Pönalen wegen Lieferverzugs, Ärger mit dem Kunden und unter Umständen der Verlust des Transportauftrags. Tritt er die Fahrt an und wird die Ware beschädigt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Auftraggeber Schadenersatz fordern wird.In einer topaktuellen Entscheidung gab der oberste Gerichtshof dem von uns vertretenen Transportunternehmer recht und befreite den Frachtführer von der Haftung für eine mangelhafte Verladung und Ladungssicherung durch den Absender. Der konkrete Fall: Was war…