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Transporteur 04/23 – A. Miskovez – Kraftfahrgesetz in Reparatur
KFG Bereits im Jahr 2021 sprach der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung C-906/19 aus, dass Übertretungen nach der „Digitacho-Verordnung“ (EU-VO 165/2014) die im Ausland begangen wurden, von inländischen Behörden nicht bestraft werden dürfen.
Zur PublikationTransporteur 08/21 – Dr. Schärmer – Zwickmühle – reparieren oder auf Freigabe des Versicherers warten?
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Das Zuwarten mit dem Reparaturauftrag kann verheerende Folgen für die spätere Geltendmachung von Gewinnentgang haben. Die Reparaturfreigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist keine Reparaturvoraussetzung. Wird das eigene Fahrzeug daher im Zuge eines Unfalls, aufgrund von Fremdverschulden beschädigt, so darf in der Regel nicht gewartet werden, bis die gegnerische Haftpflichtversicherung die Freigabe zur Reparatur erteilt, sondern muss diese Reparatur unverzüglich „auf eigenes Risiko“ durchgeführt werden.
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