Wenn das Gewicht zum Verfahrensfehler wird

Fahrverbote: In einer aktuellen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Lkw-Fahrer – vertreten durch unsere Kanzlei – eingestellt. Der Vorwurf: Er soll ein Fahrverbot im Gemeindegebiet Bruck an der Leitha missachtet haben. Die Behörde verhängte daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Der Tatvorwurf Dem Fahrer wurde zur Last gelegt, ein klar beschildertes Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht missachtet zu haben. Doch damit eine solche Strafe rechtlich hält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss nicht nur klar ersichtlich sein, dass das Fahrverbot überhaupt gilt – das heißt, die Beschilderung muss deutlich und rechtzeitig wahrnehmbar sein –, sondern auch das höchstzulässige Gesamtgewicht muss korrekt festgestellt und im Verfahren dokumentiert sein. Im Verfahren zeigte sich jedoch: Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha hatte das Gewicht des Fahrzeugs mit 31 Tonnen angegeben – dabei handelte es sich aber nur um das technisch zulässige Gesamtgewicht. Tatsächlich betrug das höchstzulässige Gesamtgewicht laut Zulassungsschein aber 26 Tonnen. Dieser…

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