Wenn der Chef selbst fährt…

Doppelbestrafung: In Kärnten wurde ein Mann gleich zweimal zur Kasse gebeten – für ein und dasselbe Fahrzeug. Einmal als Lenker und einmal als Zulassungsbesitzer. Er fühlte sich doppelt bestraft und zog vor Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun entschieden: Die doppelte Strafe war rechtens. Warum das so ist, was dahinter steckt und was Transporteure daraus lernen können, erklären wir anhand dieser höchstgerichtlichen Entscheidung. Der Fall Ein Mann lenkte ein Leichtmotorrad, an dem nachträglich Fußraster und ein Überschlagschutz angebracht wurden. Diese Änderungen waren nicht genehmigt – sie hätten aber der Behörde angezeigt werden müssen, weil sie die Sicherheit des Fahrzeugs beeinflussen können. Für das Lenken eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs wurde der Mann bereits mit einer Strafverfügung nach § 102 Abs. 1 KFG (Pflichten des Lenkers) bestraft. Zusätzlich wurde er – in einem zweiten Verfahren – auch als Zulassungsbesitzer nach § 103 Abs. 1 Z 1 iVm § 33 Abs. 1 KFG belangt. Denn er hatte es unterlassen, die Umbauten bei der…

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