Ungenaue Lademittelverwaltung ist wie Sprengstoff! Die lauernde Gefahr eines teuren Lademittel-Gerichts-Prozesses!

Laufend sind wir mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Palettenforderungen beauftragt, welche sich in der Regel aus einem nicht ordnungsgemäß durchgeführten Lademitteltausch eines Vertragspartners oder aufgrund fehlender klarer Vereinbarungen im Vertrag ergeben. Auch wenn eine Palette dabei nur einen geringen Wert aufweist, so gilt unserer Erfahrung nach besonders bei Palettenforderungen „Kleinvieh macht auch Mist“. Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung sammeln sich oft relativ schnell negative Lademittelsalden in der Höhe von mehreren tausend Euro an. Derzeit beschäftigen uns Lademittel-Prozesse mit Streitwerten von € 20.000-€ 280.000! Folgende Empfehlungen können wir abgeben:

  1. Grundsätzlich empfehlen wir, den Lademitteltausch schriftlich entweder in einem Rahmenvertrag zu vereinbaren oder in Auftragsbedingungen festzuhalten, welche den einzelnen Transportaufträgen angeschlossen werden. Ohne schriftliche Vereinbarung ist die Durchsetzung von Palettenforderungen nur sehr schwer möglich.
  2. Die Lademittel-Vereinbarung muss klar und deutlich festgelegt werden. Es dürfen keine Unklarheiten bleiben und muss auch die Gefahr des sogenannten Tauschrisikos entsprechend berücksichtigt werden.
  3. Im operativen Geschäftsverlauf sollte der Eingang und Ausgang von Lademitteln genau dokumentiert und die Belege im Unternehmen aufbewahrt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass dem Gericht im Streitfall jede einzelne Lademittelbewegung nachgewiesen werden kann. Das kann in einem Prozess sehr mühsam sein. Es ist fatal, wenn man einen Prozess verliert, nur weil die Lademittel – Verwaltung schlampig gearbeitet und die Belege nicht entsprechend aufbereitet hat!
  4. Der Vertragspartner sollte in regelmäßigen Abständen über die bestehenden Lademittelsalden informiert und sollten ihm die entsprechenden Dokumente übermittelt werden. Dann kann sich der Gegner später nicht darauf berufen, von den für ihn nachteiligen Salden nichts gewusst zu haben.

Praxistipp: Im Streitfall selbst, ist es erforderlich, die einzelnen Lademittelbewegungen durch einen Sachverständigen aus dem Transportwesen in einem Gutachten aufarbeiten und zusammenfassen zu lassen. Die Einhaltung der oben beschriebenen Punkte erleichtert dem Sachverständigen wesentlich die Arbeit und spart Kosten. Geht man (mit den entsprechenden Belegen) vorbereitet in ein Gerichtsverfahren, kann der Palettenforderung von der Gegenseite nur schwer etwas entgegengesetzt werden; vorausgesetzt der Lademitteltausch ist im Vertrag ordentlich festgelegt worden.

Gerne können wir Ihre Transportverträge und Lademittel-Vereinbarungen genau unter die Lupe nehmen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung:

Mag. Lukas Blaschon

Mag. Lukas Blaschon