Erfolgreiche Forderungsbetreibung: kenne deinen Schuldner!

Sie haben einen rechtskräftigen Exekutionstitel, z.B. ein Urteil, und Ihr (nicht insolventer) Schuldner zahlt trotzdem nicht? Dann ist es Zeit für ein Exekutionsverfahren, das verschiedene Formen der gerichtlichen Forderungsbetreibung bietet.

Bei unselbständig Beschäftigten ist eine Gehaltsexekution das Mittel der Wahl, daneben können auch die Fahrnisse, d.h. bewegliches Vermögen, gepfändet werden.

Bei juristischen Personen (GmbH, etc.) bleibt häufig nur die Fahrnisexekution. Hier besteht regelmäßig das Problem, dass die Fahrnisse entweder nicht gepfändet werden dürfen oder sie nur einen geringen Erlös bringen. Mehr Wissen über die Verhältnisse des – oft schon zuvor als Geschäftspartner bekannten – Schuldners kann jedoch weitere Exekutionsformen ermöglichen und bessere Ergebnisse bringen.

Ist eine Bankverbindung des Schuldners bekannt, so kann die Pfändung auf dem Konto vorhandener Guthaben beantragt werden. Da das Konto mit der Pfändung gesperrt wird, hat sich diese Exekutionsform schon häufig als effektives Mittel zur Eintreibung von Forderungen erwiesen.

Auch Forderungen des Schuldners gegenüber dritten Personen können gepfändet werden, solange sie von den sogenannten Drittschuldnern noch nicht an den Schuldner bezahlt wurden. Die Auftraggeber eines Frachtführers können hinsichtlich der geschuldeten Frachtlöhne Drittschuldner sein, ebenso die Kunden eines Warenherstellers hinsichtlich der Kaufpreise für die Warenlieferungen.

Es zahlt sich im Hinblick auf eine in Zukunft notwendige Forderungsbetreibung daher aus, solche Informationen über Geschäftspartner festzuhalten, wenn sie Ihnen im Geschäftsverkehr zukommen. Selbstverständlich sind dabei datenschutzrechtliche Vorschriften jederzeit zu beachten!

In Einzelfällen können auch weitere Exekutionsarten wie die Pfändung von nicht voll einbezahlten Stammeinlagen der GmbH, Gewerbeberechtigungen, Zwangsversteigerung von Liegenschaften, u.a. zur Anwendung kommen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen für die Prüfung der bestehenden Möglichkeiten und die Betreibung Ihrer Forderungen jederzeit gerne zur Verfügung!