Regressforderungen richtig sichern!

Oftmals werden Transporte vom Transportunternehmer nicht selbst durchgeführt, sondern an einen Subfrachtführer weitergegeben.

Kommt es während dem Transport zu einer Beschädigung oder Verlusten wird der Transportunternehmer stets von dessen Auftraggeber gerichtlich in Anspruch genommen.

Aus diesem Grund ist es wichtig den Regress gegen den eigenen Subfrachtführer zu sichern. Verliert man nämlich im Prozess gegen den Auftraggeber, muss der Schaden an den Subfrachtführer weitergegeben werden

Da die Verjährung bei einfachem Verschulden ein Jahr beträgt, muss der Subfrachtführer binnen eines Jahres geklagt werden und den Regress zu sichern.

Dies gilt auch dann, wenn der Gerichtsprozess mit dem eigenen Auftraggeber noch nicht abgeschlossen ist.

Häufig wird der Subfrachtführer bei dem Prozess gegen den eigenen Auftraggeber mittels Streitverkündung als Streithelfer beigezogen (Nebenintervenient).

Aber Achtung! Die Streitverkündung hemmt nach österreichischer Rechtslage die Verjährung eines Anspruches nicht!

Unser Tipp: Zögern Sie bei Regressansprüchen gegen Ihre Vertragspartner nicht und lassen Sie uns Ihre Forderung sichern!