Risikoeinstufungssystem

Risikoeinstufungssystem – Veranstaltung am 5. April 2017

EINLADUNG INFO-VERANSTALTUNG Fachgruppe Wien der Transporteure und Wirtschaftskammer Wien

Ein schwerster Verstoß = Konzessionsentzugsverfahren

Mit 1. Jänner 2017 wurde die schon jetzt bestehende Liste der „schwersten Verstöße“ um weitere Vewaltungsdelikte (insgesamt mehr als 20 Delikte) erweitert.

Die Konsequenzen sind auch klar:

Schon EIN Verstoß führt zwingend zum Konzessionsentzugsverfahren!

Was gilt beispielsweise als schwerster Verstoß?

  • Gefahr im Verzug bei schweren Mängeln am Fahrzeug wie Bremssystem, Lenkanlage, Räder/Reifen etc.
  • Fälschung oder Vernichtung der Schaublätter/ Daten der Fahrerkarte
  • Verwendung einer gefälschten oder „fremden“ Fahrerkarte
  • Fahren ohne gültige EU-Lizenz
  • fehlender Fahrtenschreiber/Geschwindigkeitsbegrenzer oder Manipulation der Geräte
  • Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes (N3) ≥ 20 Prozent

Bitte um Anmeldung unter transporteure@wkw.at bis spätestens Montag, 3. April 2017.

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