Transporteur 02/22 – A. Miskovez – Positivkontrollen und Falscheintragungen im VUR managen – Konzession bewahren!

Risikoeinstufungssystem im VUR

Einfach erklärt ist das Risikoeinstufungssystem im VUR eine Art Sündenliste für Transportunternehmen. Im VUR werden gewisse rechtskräftige Verwaltungsübertretungen gegen Lenker und Unternehmer eingetragen. Hierbei wird zwischen schwerwiegenden, sehr schwerwiegenden und schwersten Verstößen unterschieden. Die Risikoeinstufung erfolgt automatisch nach einem vorgegebenen Berechnungsalgorithmus auf Basis der rechtskräftigen Bestrafungen und Anzahl der durchgeführten Kontrollen. Für die Risikoeinstufung sind daher

  • die Anzahl der Verstöße,
  • Schwere der Verstöße,
  • Anzahl der Kontrollen
  • und der Zeitfaktor

relevant. Der Betrachtungszeitraum liegt bei 3 Jahren.

Gemäß § 103c Abs. 2 KFG werden Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung strenger und häufiger geprüft. Als „Hochrisikounternehmen“ ist daher die Konzession in Gefahr. Gewisse „Todsündenverstöße“ wie etwa die Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit um mindestens 50 % oder die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes um 25 % können bereits beim ersten Mal zum Verlust der Gewerbeberechtigung führen. Ein weiteres Problem ist, dass bei der Risikoeinstufung nicht auf die Größe des Unternehmens Rücksicht genommen wird.

Warum Positivkontrollen so wichtig sind

Die Risikoeinstufung errechnet sich schließlich durch das Dividieren, des aus sämtlichen Verstößen errechneten Wertes durch die Anzahl der Kontrollen. Genau aus diesem Grund sind die Behörden dazu verpflichtet, auch sogenannte Positivkontrollen (bei denen kein Mangel festgestellt wurde), im VUR einzutragen. Umso mehr positive Kontrollen stattgefunden haben, desto besser fällt die Risikoeinstufung des Unternehmens aus.

Besonders hier ist daher die gute Kommunikation mit dem Fahrerpersonal gefragt. Jeder Lenker erhält bei der Kontrolle eine Bestätigung. Wenn jeder Lenker seinen Vorgesetzten in weiterer Folge von dieser Kontrolle informiert und die Bestätigung abgibt, kann der Unternehmer überprüfen, ob die Kontrolle auch tatsächlich im VUR eingetragen wurde.

Eintragungen managen

Immer wieder kommt es vor, dass unsere Mandanten unrichtige Eintragungen im VUR feststellen müssen. Hierbei wird etwa die Übertretung eines Lenkers eingetragen, der gar nicht beim Unternehmen beschäftigt ist oder etwa eine Strafe, die ein fremdes Fahrzeug betrifft. Da sich solche Eintragungen sehr negativ auf die Risikoeinstufung des Unternehmens auswirken und schnell zu vermehrten Kontrollen führen können, muss die Richtigkeit dieser Eintragungen stets überprüft und die Löschung falscher Einträge beantragt werden.

Das VUR wird zwar vom Bundesministerium betrieben, allerdings werden die einzelnen Einträge und Löschungen durch die jeweiligen Behörden selbst vorgenommen. Der Antrag auf Löschung einer Falscheintragung bzw. Eintrag einer Positivkontrolle ist daher direkt bei der Behörde zu stellen.

Fazit

Sofern Sie in der Vergangenheit nichts von der Risikoeinstufung im VUR wussten bzw. diese nur unregelmäßig abriefen, empfehlen wir Ihnen dies zukünftig in regelmäßigen Abständen und sorgfältig vorzunehmen. Stets geprüft werden muss, ob sämtliche Eintragungen gerechtfertigt sind oder positive Kontrollen fehlen. Unumgänglich ist hierbei die lückenlose Kommunikation mit den Fahrern. Sollten Sie jedoch ungerechtfertigte Eintragungen im VUR entdecken bzw. Positivkontrollen vermissen, stehen wir Ihnen gerne bei der Berichtigung unterstützend zur Seite.

Transporteur 02/22 – A. Miskovez – Positivkontrollen und Falscheintragungen im VUR managen – Konzession bewahren!