Fahrer vor dem Strafgericht

Den meisten ist bekannt, dass das Verfahren ohne Fahrkarte eine Verwaltungsstrafe nach sich zieht.

Was jedoch oft übersehen wird, ist das ein solches Vorgehen den Fahrer nicht selten auch vor den Strafrichter bringt.

Wer das Fahrzeug ohne Fahrkarte bewegt und diese Zeiten später als Ruhezeit nachträgt, begeht eine Beweismittelfälschung nach § 293 StGB.

Eine Verurteilung des Fahrers hat nicht nur für diesen weitreichende Folgen, sondern kann zu Konzessionsproblemen für den Unternehmer führen.

In der Praxis sind die Anklagen der Staatsanwaltschaft bei Fahrkartendelikten nicht immer berechtigt oder lückenlos und sollte sich der Fahrer daher unbedingt durch entsprechende Experten vertreten lassen.