LSD-BG NEU! Mobilitätspaket nun auch national umgesetzt.

Bereits seit 2. Februar 2022 sind die Entsendebestimmungen des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 111/2022 sind die Entsendebestimmungen seit 19. Juli 2022 auch im nationalen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) umgesetzt.

Neu hinzugekommen ist insbesondere die Ausnahme der bilateralen Beförderung. Darüber hinaus sind Entsendungen nun über die einheitliche IMI-Plattform zu melden. Der Arbeitsvertrag ist bei einer Entsendung nach der Entsenderichtlinie nicht mehr mitzuführen.

Achtung! Die Geldstrafen betragen bis zu 40.000 € und können auch den Versender und Spediteur treffen.

Haben Sie weitere Fragen zur neuen Gesetzesänderung? Dann kontaktieren Sie mich gerne jederzeit -> kanzlei@schaermer.com