Entscheidung

Transportrecht. BGH-Entscheidung erweitert Anwendungsbereich der CMR Gerichtsstände auf Direktklageansprüche gegen Verkehrshaftungsversicherer.

Direktklageansprüche gegen den Verkehrshaftungsversicherer können laut einer aktuellen BGH-Entscheidung an den CMR-Gerichtsständen des Art. 31 Abs. 1 lit b CMR eingeklagt werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Frachtführer und Verkehrshaftungsversicherer minimiert wesentlich das klagsseitige Insolvenzrisiko. Ausgangslage Auf einem den CMR unterliegenden Straßengütertransport von Mailand nach Salzgitter (Deutschland) kam es zu einem Schaden am Transportgut. Der Schaden […]