Frachtvertrag

Haftung bei Nichtgestellung des Fahrzeuges

Typischerweise ist die Haftung des Straßenfrachtführers bei Lieferfristverzögerungen, abgesehen von Fällen groben Verschuldens, mit der Höhe der Fracht begrenzt. Bei der Nichtgestellung des Fahrzeuges wird zwar ebenfalls der Beladetermin versäumt, allerdings handelt es sich dabei um keinen Fall der Lieferfristverzögerung, sondern um einen klassischen Verzugsschaden, der nach dem anwendbaren nationalen Recht zu beurteilen ist. Soweit […]