Freisprüche

Grundsätzlich keine Bindung des Zivilgerichts an strafgerichtlich freisprechende Urteile

Strafrechtliche Freisprüche entfalten grundsätzlich keine Bindungswirkung in zivilgerichtlichen Verfahren. Sofern eine Partei jedoch rechtskräftig in einem Strafverfahren verurteilt wird, kann sie sich im Zivilprozess nicht darauf berufen die Tat nicht begangen zu haben. Dies bedeutet, dass eine Bindung von Zivilgerichten lediglich an strafrechtliche Verurteilungen besteht. Im Zuge des Abhandenkommens von Paletten kommt es häufig zu […]