Alle Publikationen der Kategorie "Absender":

Transporteur 07/23 – Dr. Schärmer – LADUNGSSICHERUNG – Verladung durch Dritte

Transporteur 07/23 – Dr. Schärmer – LADUNGSSICHERUNG – Verladung durch Dritte

Ist der Absender von der Haftung befreit, wenn dem Frachtführer Fahrzeugschäden durch mangelhafte Ladungssicherung entstehen, weil die Verladung durch Dritte erfolgte?

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Transporteur 01/22 – A. Miskovez – Auf wen höre ich jetzt?

Transporteur 01/22 – A. Miskovez – Auf wen höre ich jetzt?

Aufgrund der Dynamik in der Transportbranche kommt es nicht selten während des Transports zu unerwarteten Änderungen. Sowohl der Absender als auch der Empfänger können dem Frachtführer Weisungen erteilen wie etwa die Änderung der Entladestelle oder den Abbruch des Transports und Rückkehr zur Beladestelle. Bei vielen Frachtführern herrscht jedoch Ungewissheit darüber, welche Weisungen zu befolgen sind, wer daraus entstehende Zusatzkosten übernimmt und welche Haftungen hieraus resultieren. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie auf einen Blick zusammengefasst:

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Transporteur 10/21 – Dr. Schärmer – Haftungsfalle – Transporteur als Auftraggeber

Transporteur 10/21 – Dr. Schärmer – Haftungsfalle – Transporteur als Auftraggeber

Bei einem Transport haftet der Absender dem Frachtführer gegenüber für die Erteilung sämtlicher, für den Transport relevanten Informationen und die Beigabe aller notwendigen Urkunden. Die Haftung des Absenders für unrichtige bzw. unvollständige Informationen und Urkunden ist hierbei unbegrenzt und verschuldensunabhängig. AUFGEPASST! Was viele Transporteure übersehen, ist dass diese Haftung auch sie treffen kann, wenn Subfrachtführer eingesetzt werden.

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Transporteur 11/20, L. Blaschon – Explosive Ladung! Elektroschrott zerstört Auflieger – Absender haftet!

Transporteur 11/20, L. Blaschon – Explosive Ladung! Elektroschrott zerstört Auflieger – Absender haftet!

Bereits in der Mai-Ausgabe berichteten wir über einen Rechtstreit, bei welchem der Auflieger eines von uns vertretenen Frachtführers durch ausgetretene Batteriesäure beschädigt wurde. Der Oberste Gerichtshof hat bei der vorangegangenen Entscheidung den Absender der Batterienladung verurteilt. Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten eines weiteren von uns erfolgreich vertretenen Transporteurs entschieden. Demnach haftet der Absender nicht nur für Schäden am Fahrzeug aufgrund einer mangelhaften Verpackung, sondern auch für Schäden am Fahrzeug durch gefährliche Waren.

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