Alle Publikationen der Kategorie "Formmängel":

Transporteur 06/22 – Dr. Schärmer – Ihr habt den Falschen erwischt!

Transporteur 06/22 – Dr. Schärmer – Ihr habt den Falschen erwischt!

Mehr als 2 Jahre dauerte ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Lenk- und Ruhezeitübertretungen, welches wir vergangenen Monat für unseren Mandanten erfolgreich zur Einstellung bringen konnten. Erneut wurden durch geschickte Prozessführung Unachtsamkeiten der belangten Behörde genutzt, um die Aufhebung sehr schwerwiegender Vorwürfe zu erreichen. Diese brandaktuelle Entscheidung zeigt wiedermal auf, dass sich Verwaltungsstrafen, die auf den ersten Blick als gerechtfertigt erscheinen, nach einem mehrjährigen Prozess als „Blindgänger“ entlarven. Mit Unterstützung der passenden Rechtsschutzversicherung konnten damit negative Eintragungen im Risikoeinstufungssystem bzw. die Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit als konzessionierter Güterbeförderungsunternehmer mit schwerwiegenden Folgen vermieden werden.

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Transporteur 06/20, A. Miskovez – Behörden auf dem Prüfstand

Transporteur 06/20, A. Miskovez – Behörden auf dem Prüfstand

Nicht nur Transportunternehmen müssen sich an zahlreiche Gesetze und Vorschriften halten, sondern auch Behörden unterliegen strengen Verfahrensvorschriften. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, im Rahmen von Verwaltungsstrafverfahren die Hausaufgaben der Behörde genauestens zu kontrollieren. Auffallend ist dabei, dass die Strafbehörden ihren gesetzlichen Verpflichtungen oftmals nicht nachkommen.

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Stragü 10/2019, Dr. Schärmer – Fahrverbote auf dem Prüfstand

Stragü 10/2019, Dr. Schärmer – Fahrverbote auf dem Prüfstand

Aufgrund der stark zunehmenden Dichte von LKW-Fahrverboten in Österreich müssen wir seit einiger Zeit vermehrt LKW-Fahrverbote auf alle möglichen Rechtswidrigkeiten überprüfen. In zwei brandaktuellen Urteilen wurde nun die gesetzeswidrige Kundmachung eines Fahrverbots und die Nichtigkeit eines Straferkenntnisses über die Nichtbefolgung eines Fahrverbots in der Steiermark festgestellt. Die betroffenen Lkw Lenker wurden hierbei für die Missachtung eines Verbotes belangt das gesetzeswidrig war beziehungsweise entsprach das Straferkenntnis nicht den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. (siehe: V 61/2018-21, LVwG 30.23-999/2019-6, LVwG 30.33-2232/2019-2)

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