Alle Publikationen der Kategorie "CMR":

Transporteur 03/23 – A. Miskovez – Unzulässige Verspätungspönalen

Transporteur 03/23 – A. Miskovez – Unzulässige Verspätungspönalen

Mit der heutigen „just-in-time“ Logistik ist es keine Seltenheit, dass für bereits kleinste Verspätungen hohe Vertragsstrafen drohen.

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Transporteur 02/23 – D. Schärmer – Aus dem Staub gemacht …

Transporteur 02/23 – D. Schärmer – Aus dem Staub gemacht …

Frachtbetrug: Die Einhaltung des Weitergabeverbots muss kontrolliert werden, wie ein aktueller Fall augenscheinlich aufzeigt.

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Transporteur 09/22 – A. Miskovez – „Mit Vorbehalt angenommen“ – bringt nichts!

Transporteur 09/22 – A. Miskovez – „Mit Vorbehalt angenommen“ – bringt nichts!

Wird die Ware beim Empfänger abgeliefert, so hat dieser den Zustand der Ware zu überprüfen. Viele Unternehmen bedienen sich hierbei eines vorgefertigten Stempels und stempeln den Frachtbrief mit den Worten „Ware mit Vorbehalt angenommen“. Warum ein solcher Vorbehalt in der Praxis nicht zum gewünschten Ergebnis führt, erklären wir.

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Transporteur 08/22 – Dr. Schärmer & A. Miskovez – Haftungsfalle Dispo

Transporteur 08/22 – Dr. Schärmer & A. Miskovez – Haftungsfalle Dispo

Die Praxis zeigt, dass viele Schadenfälle auf Fehler in der Disposition zurückzuführen sind. Wir werfen einen Blick auf die bedeutendsten Problemfelder und Haftungsszenarien.

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Transporteur 07/22 – Dr. Schärmer – Schad‘ ums Bier! Muss der Frachtführer die Verpackung überprüfen?

Transporteur 07/22 – Dr. Schärmer – Schad‘ ums Bier! Muss der Frachtführer die Verpackung überprüfen?

Erneut schaffte es ein brandaktueller und von uns betreuter Fall, bei dem ein Lkw den Großteil seiner Bierladung in einem Kreisverkehr verlor, bis zum Obersten Gerichtshof (OGH 28.04.2022, 7 Ob 1/22f). Der OGH befasste sich hierbei mit der Abgrenzung zwischen Verpackungs- und Ladungssicherungsmängeln und mit der Frage, inwiefern der Frachtführer die Verpackung bei der Übernahme überprüfen muss.

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Transporteur 04/22 – Dr. Schärmer – Absenderhaftung – Katastrophaler Verkehrsunfall durch schlechte Ladungssicherung

Transporteur 04/22 – Dr. Schärmer – Absenderhaftung – Katastrophaler Verkehrsunfall durch schlechte Ladungssicherung

In einem brandaktuellen Fall aus unserer Kanzlei, kam es im Zuge eines Sondertransports zu einem Unfall aufgrund mangelhafter Ladungssicherung. Nicht nur das beförderte Gut, sondern auch das Fahrzeug selbst wurde hierbei stark beschädigt, da die beförderte Ware durch das Fahrerhaus „schoss“ (der Fahrer kam mit Glück unversehrt davon). Weshalb der von uns vertretene Sondertransporteur am Ende vollen Schadenersatz erhalten hat, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst.

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Transporteur 03/22 – A. Miskovez –  Mobilitätspaket neu – Wenn gesetzmäßiges Handeln grob Fahrlässig sein kann

Transporteur 03/22 – A. Miskovez – Mobilitätspaket neu – Wenn gesetzmäßiges Handeln grob Fahrlässig sein kann

Aus dem seit Sommer 2020 geltenden Verbot, die reguläre Wochenruhe in der Fahrerkabine zu verbringen, ergibt sich eine ganz neue Problematik: Wer soll das Fahrzeug in dieser Zeit bewachen und wer haftet in solchen Fällen für Ladungsdiebstähle?

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Transporteur 01/22 – A. Miskovez – Auf wen höre ich jetzt?

Transporteur 01/22 – A. Miskovez – Auf wen höre ich jetzt?

Aufgrund der Dynamik in der Transportbranche kommt es nicht selten während des Transports zu unerwarteten Änderungen. Sowohl der Absender als auch der Empfänger können dem Frachtführer Weisungen erteilen wie etwa die Änderung der Entladestelle oder den Abbruch des Transports und Rückkehr zur Beladestelle. Bei vielen Frachtführern herrscht jedoch Ungewissheit darüber, welche Weisungen zu befolgen sind, wer daraus entstehende Zusatzkosten übernimmt und welche Haftungen hieraus resultieren. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie auf einen Blick zusammengefasst:

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Transporteur 11/21 – Dr. Schärmer – Haftungsfalle Ladungssicherung

Transporteur 11/21 – Dr. Schärmer – Haftungsfalle Ladungssicherung

In seiner aktuellen Entscheidung zur Geschäftszahl 7 Ob 118/21k beschäftigte sich der OGH mit der Haftung des Frachtführers für Schäden aufgrund mangelhafter Verladung und Ladungssicherung. Sofern der Frachtführer die Verpflichtung zur Verladung und Sicherung der Güter übernimmt und diese auch ausführt, haftet der für die daraus entstehenden Schäden.

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