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Transporteur 10/22 – A. Miskovez – Wenn Behörden schlafen

Transporteur 10/22 – A. Miskovez – Wenn Behörden schlafen

In Verwaltungsverfahren müssen Transportunternehmer zahlreiche Fristen beachten. Insbesondere die zweiwöchige Einspruchsfrist, die aufgetragenen Fristen zur Rechtfertigung oder etwa die 48-stündige Frist zur Übermittlung von Lohnunterlagen (LSD-BG) zwingen den Transportunternehmer zum schnellen Handeln. Doch nicht nur der Beschuldigte ist in einem Verwaltungsstrafverfahren an Fristen gebunden. Auch die Behörde muss innerhalb gewisser Fristen handeln.

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Transporteur 05/21, Dr. Schärmer – Fristen-Dschungel

Transporteur 05/21, Dr. Schärmer – Fristen-Dschungel

Aufgepasst! Im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Transport sowie der Reklamation von Schäden enthält die CMR zahlreiche Vorschriften über die Dauer, den Beginn und Hemmungstatbestände der Fristen. Damit auch Sie in Zukunft sicher durch den „Fristen-Dschungel“ navigieren, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie auf einen Blick zusammengefasst.

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